Unterauftragsverarbeiter

Übersicht der Dienstleister, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. Stand: 18. August 2026. Änderungen kündigen wir vorab an.

DienstleisterZweckOrt der VerarbeitungGrundlage
Hetzner Online GmbHHosting der Anwendung, Datenbank und BelegspeicherDeutschland (Nürnberg/Falkenstein) und Finnland (Helsinki)Keine Drittlandsübermittlung
Anthropic PBCKI-Auswertung: Kategorisierung, Belegauslesung, PrüfhinweiseUSAArt. 28 AVV (geschlossen 15.08.2026), EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 Modul 2; kein Training auf übermittelten Daten
Groq Inc.KI-Auswertung: erste KategorisierungsstufeUSAArt. 28 AVV (geschlossen 15.08.2026), EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 Modul 2; kein Training auf übermittelten Daten
Stripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung (Karte, SEPA-Lastschrift, PayPal) und Identitätsprüfung nach § 87d AO (Ausweisdokument + Selfie über Stripe Identity)Irland (Dublin); Stripe, Inc. (USA) als Unterauftragsverarbeiter von StripeArt. 28 AVV als Bestandteil der Stripe Services Agreement (Data Processing Agreement); EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 für die Verarbeitung durch Stripe, Inc.; Ausweisbilder verbleiben bei Stripe, wir speichern nur die nach § 87d AO vorgeschriebenen Angaben
ZitadelAnmeldung und Identitätsverwaltung (OIDC)CAOS AG, St. Gallen (Schweiz); Verarbeitungsregion EU (Zitadel Cloud eu1)Art. 28 AVV als Bestandteil der Zitadel-Cloud-Bedingungen; Datenhaltung in der EU, Schweiz: Angemessenheitsbeschluss
Zoho Corporation B.V.Versand von Benachrichtigungs-E-Mails (z. B. Hinweis auf zu prüfende Positionen, Fristerinnerungen) und Betrieb der Kontakt-PostfächerUtrecht (Niederlande); Rechenzentrumsregion EUArt. 28 AVV als Bestandteil der Zoho-Nutzungsbedingungen (Zoho Data Processing Addendum); Datenhaltung in der EU

Keine Unterauftragsverarbeiter

Nicht ausgelagert und ausschließlich auf unserer eigenen Infrastruktur betrieben werden: die Steuerberechnung, die Texterkennung gescannter Belege (OCR), die Workflow-Steuerung, die Datenbank sowie die ERiC-Bibliothek für die Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Übermittlung an die Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist kein Auftragsverarbeiter, sondern eigenständige Verantwortliche. Die Übermittlung erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe des konkreten Datensatzes.